BHKW-Beratung und Planung von KWK-Anlagen

Die BHKW-Beratung und Planung von KWK-Anlagen hat in den vergangenen Jahren an Komplexität deutlich zugenommen. Einerseits gibt es immer mehr gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Diese reichen vom Ordnungsrecht (EEWärmeG, EWärmeG, BImSchG, EnEV, KÜO) über Steuerrecht (Energiesteuer, Stromsteuer, Umsatz- und Gewerbesteuer) hin zum KWK-Gesetz und dem EEG. Hinzu kommen neue Regelungen bei den Messkonzepten und den Messstellen. Andererseits müssen auch bei der Planung und Auslegung immer mehr Richtlinien und Normen eingehalten werden.

BHKW-Beratung

Bei der BHKW-Beratung werden alle wichtigen Aspekte eines BHKW-Einsatzes angesprochen – und zwar auf den konkreten Fall und das konkrete Versorgungsobjekt (Gebäude) bezogen. Es werden in einem Gespräch die notwendigen Daten für eine BHKW-Auslegung abgesprochen.

BHKW-Auslegung

Nach einem Vor-Ort-Termin, der für die Aufwandsabschätzung der technischen Einbindung sowie der technischen Realisierbarkeit zwingend erforderlich ist, können auf Basis der Wärme- und Strombedarfswerte geeigneten Größenklassen der BHKW-Anlage prognostiziert werden.

Diese werden in Bezug auf die Volllaststunden, die Wärmemengen, die selbstgenutzten sowie ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten KWK-Strommengen miteinander verglichen. Aus dieser Energiebilanz wird die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Projekte mit einem Vergleichsszenario (z. B. Brennwertkessel mit Solarthermie) berechnet. Die Vorgehensweise orientiert sich eng an den Vorgaben der VDI-Richtlinie 2067 „Wirtschaftlichkeit gebäudetechnischer Anlagen„.

BHKW-PlanungBHKW-Planung

Die eigentliche BHKW-Planung umfasst die Erstellung eines herstellerunabhängigen Leistungsverzeichnisses. Die Pumpen, Armaturen und Rohre werden dimensioniert. Auch die Abgasanlage und Brennstoffversorgung wird so ausgelegt, dass die Dimensionierungen einen störungsfreien Betrieb sicherstellen.

Aspekte des Schallschutzes werden in der Planung genauso berücksichtigt wie die Vorgaben für eine einwandfreie elektrotechnische Einbindung sowie ein gesetzeskonformes Messkonzept.

Dieser Aufwand wird deutlich über die für ein Grobkonzept veranschlagten vier Arbeitstagen liegen und ist daher nur bedingt förderfähig.

Am Ende einer BHKW-Planung steht ein Leistungsverzeichnis, das an unterschiedliche BHKW-Hersteller und BHKW-Anbieter versandt werden kann. Die Gewerke „Hydraulische Einbindung und Brennstoffversorgung“, „Abgas“ und „Elektro“ können ggf. getrennt an Handwerker vor Ort versandt werden.

Administration eines BHKW-Projektes

Die Administration eines BHKW-Projektes umfasst alle Meldungen, die vor der Bestellung der KWK-Anlagen erfolgen müssen, wie z. B. der Förderantrag nach dem Mini-KWK-Impulsprogramm und die Anmeldung beim Gas- und Stromversorger.
Außerdem muss bei nicht-genehmigungsbedürftigen KWK-Anlagen der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegermeister die BHKW-Anlage samt Abgassystem vor der Inbetriebnahme abnehmen.

Möglichst direkt nach der Inbetriebnahme sollte die Anmeldung nach dem KWK-Gesetz erfolgen.

Im Jahr nach der Inbetriebnahme müssen Anmeldungen und Anträge für die Energiesteuer-Rückerstattung, Jahresmeldungen nach dem KWK-Gesetz sowie ggf. Meldungen nach der Energiesteuer-Transparenzverordnung erfolgen.

 

Monitoring eines BHKW-Projektes

Empfehlenswert erscheint außerdem die Kontrolle der Effizienzwerte, der Volllaststundenanzahl und Verfügbarkeit der KWK-Anlage im ersten Jahr.