Förderung der BHKW-Begleit-Beratung

Durch das Förderprogramm Klimaschutz-Plus kann nun auch die fachliche Unterstützung (Beratung und Begleitung) beim Einsatz von Blockheizkraftwerken (BHKW) gefördert werden.

Was wird gefördert?

Im Rahmen der BHKW-Begleit-Beratung ist die detaillierte Untersuchung zur Machbarkeit sowie die Vorbereitung der Umsetzung förderfähig. Außerdem kann eine Hilfestellung bei der Klärung und Abwicklung von technischen, energiewirtschaftlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen von BHKW, auch über die Inbetriebnahme hinaus, gefördert werden. Die Inanspruchnahme unterschiedlicher Berater für die verschiedenen Aspekte ist möglich.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt im Rahmen der Förderung der BHKW-Begleit-Beratung sind folgende Eigentümer oder rechtmäßige Besitzer in Baden-Württemberg gelegener Nichtwohngebäude:

  • Kommunen (Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise) und Zweckverbände,
  • kleine und mittlere Unternehmen,
  • mehrheitlich kommunale Unternehmen,
  • Träger von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen mit Versorgungsvertrag, Heimen sowie Studentenwohnheimen,
  • Kirchengemeinden, Seelsorgeeinheiten und kirchliche Einrichtungen,
  • eingetragene, gemeinnützige Vereine, Natürliche Personen

Flyer BHKW-Begleit-Beratung

Wie wird gefördert?

Die Förderung der BHKW-Begleit-Beratung wird in Form eines finanziellen Zuschusses gewährt.

  • Die Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses beträgt 50 Prozent des Tagessatzes des externen Beraters.
  • Gefördert werden für die ersten zwölf Monate bis zu vier Arbeitstage mit maximal 400 Euro pro Arbeitstag.
  • Erfolgt tatsächlich die Inbetriebnahme eines BHKW, können innerhalb der folgenden zwölf Monate bis zu zwei weitere Arbeitstage mit maximal 400 Euro pro Arbeitstag gefördert werden.

Was sind die Anforderungen für eine Förderung der BHKW-Begleit-Beratung?

Für eine Förderung der BHKW-Begleit-Beratung müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

  • Die BHKW-Begleit-Beratung ist objektbezogen durchzuführen, das heißt es handelt sich nicht um eine allgemeine Beratung, sondern um die Beratung für eine konkrete BHKW-Anlage (z. B. zur Versorgung eines Gebäudes, einer Liegenschaft oder mehrerer Gebäude).
  • Die Beratung muss eine fundierte Begründung für den geplanten BHKW-Einsatz mit Variantenvergleich inklusive Volllaststundenzahl, Wärme-/Strommengen und Eigenstromanteil umfassen.
  • Die BHKW-Begleit-Beratung muss anbieterbeziehungsweise herstellerunabhängig sein.
  • Die Beratung sollte innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides abgeschlossen sein. Dieser Zeitraum kann um weitere zwölf Monate ab tatsächlicher Inbetriebnahme des BHKW verlängert werden.
  • Der BHKW-Begleiter muss unabhängig von Produkt- und Firmeninteressen beraten.

Anträge zur Förderung der BHKW-Begleit-Beratung

Weitere Informationen zur Förderung der BHKW-Begleit-Beratung können KWK-Interessierte dem Flyer „Begleit-Beratung beim Einsatz von Blockheizkraftwerken“ entnehmen.

Auf der Seite des Landesministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg finden Interessierte die Antragsformulare zum Förderprogramm KLIMASCHUTZ-PLUS (Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm) VI. BHKW-Begleit-Beratungen.